AGB

Anwendungs- und Geltungsbereich

Die vorliegenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen Realis Collaboration AG und den Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Realis Collaboration AG und dem Kunden.

Mit dem Bestellen eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung nimmt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos an. Änderungen und/oder Erweiterungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen treten unmittelbar nach der Auftragsbestätigung in Kraft. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen durch die Nutzung der Dienstleistungen von Realis Collaboration AG.

Leistungen Realis Collaboration AG

Die Realis Collaboration AG erbringt Leistungen in den Bereichen Interimsmanagement, Projekten und in der Beratung. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den in der Offerte erwähnten Arbeiten.

Die offerierten Dienstleistungen werden bei Zustellung der Auftragsbestätigung verbindlich.

Realis Collaboration AG verpflichtet sich betreffend Kundendaten und Kenntnissen über das Unternehmen des Kunden sowie über den Inhalt des Auftrags zur Vertraulichkeit. Vorbehalten bleibt die Nennung des Kunden in Referenzauskünften, mit Angaben der Tätigkeit sowie dem Umfang des Auftrags

Preise und Zahlungskonditionen

Realis Collaboration AG stellt für ihre Leistungen Rechnung nach Aufwand. Die offerierten Preise sind exkl. MwSt., soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen der Realis Collaboration AG sind innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu begleichen.

Reduktion oder Annullierung von Aufträgen

Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag nach erfolgter Auftragsbestätigung oder schriftlicher Zusage, so hat die Realis Collaboration AG Anspruch auf das Honorar für die bereits geleisteten Arbeiten und Aufwendungen. Zudem wird eine Gebühr von 10% des vereinbarten Auftragsvolumen fällig.

Pflichten und Verantwortungen vom Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Realis Collaboration AG die zur Erfüllung notwendigen Daten, Dokumente und Tatsachen bekanntzugeben und zur Verfügung zu stellen.

Personaleinsatz

Zur Erbringung der Dienstleistungen setzt Realis Collaboration AG nur vertrauenswürdiges und gut ausgebildetes Personal ein. Bei der Ausführung der Aufträge agieren die Mitarbeitenden der Realis Collaboration AG im Tandem, um das Know-how bei Stellvertretungen sicherzustellen.

Informationssicherheit, Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs- und Informationspflichten.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Luzern. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).